Einbürgerung

Wenn Sie einen Antrag auf Einbürgerung stellen, müssen Sie Deutschkenntnisse nachweisen. Erforderlich ist der Nachweis von mündlichen und schriftlichen Sprachkenntnissen auf dem Niveau des "Zertifikat Deutsch B1". Dies gilt sowohl für die Anspruchseinbürgerung als auch für die Ehegatteneinbürgerung. Ausnahmen gelten nur, wenn jemand die geforderten deutschen Sprachkenntnisse wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung oder aufgrund seines Alters nicht erfüllen kann. Sie können sich bei jeder Volkshochschule zur Zertifikatisprüfung anmelden. Allerdings sind die Termine von VHS zu VHS unterschiedlich.

Das "Zertifikat Deutsch" ist eine anspruchsvolle Prüfung. Wir empfehlen Ihnen sehr, sich zuerst beraten zu lassen, damit Sie einschätzen können, ob Ihre Deutschkenntnisse ausreichen und im Zweifelsfalle einen Deutschkurs zu besuchen, bevor Sie die Prüfung ablegen.

Sprachberatung Deutsch als Fremdsprache/Integrationskurse

Dienstags, 14-15.30 Uhr und Donnerstags, 14-16 Uhr. VHS Filderstadt, Plattenhardt, Schulstr. 13/1. 

Termine für Einstufungstests unter Telefon: 0711 7003-4378