Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg

Bildungszeit kann für berufliche oder politische Weiterbildung, sowie für die Qualifizierung zur Wahrnehmung bestimmter ehrenamtlicher Tätigkeiten in Anspruch genommen werden. 

Damit haben Beschäftigte in Baden-Württemberg einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Arbeitstagen pro Jahr freistellen zu lassen. Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes.

Bildungsmaßnahmen dürfen nur von anerkannten Bildungseinrichtungen durchgeführt werden. Die VHS Filderstadt ist als Träger von Bildungsmaßnahmen nach dem BzG BW zugelassen. Alle Fortbildungen müssen mindestens 6 Zeitstunden am Tag umfassen. Kurse, für die Sie eine Freistellung beantragen, müssen an einem für Sie regulären Arbeitstag stattfinden. 

Weitere Informationen und Antragsvordrucke finden Sie unter www.bildungszeit-bw.de